Motorrad

    Aus WISSEN-digital.de

    Allgemeines

    Motorräder sind durch Verbrennungsmotoren angetriebene einspurige Fahrzeuge mit zwei Rädern. Auch die Trikes (drei Räder) zählen dazu. Motorräder sind die leistungsfähigsten Vertreter der Gruppe der Krafträder, zu denen noch die Motorroller und die Motorfahrräder gehören.


    Um ein Motorrad fahren zu dürfen, wird eine spezielle Fahrerlaubnis benötigt. In vielen Ländern besteht Helmpflicht. Seit dem ersten Motorradrennen von Paris nach Dieppe im Jahr 1897 erfreut sich der Motorradsport ungebrochen großer Beliebtheit.

    Technische Daten

    Bei einem Motorrad wird das Hinterrad durch einen Motor über eine Kette oder eine Kardanwelle angetrieben. Üblich sind Zweitakt- oder Viertaktmotoren. Die Motoren werden überwiegend luftgekühlt, aber auch wassergekühlte werden verwendet. Motorräder können ein bis sechs Zylinder haben. Der Boxermotor - bekannt vor allem durch BMW-Maschinen - ist eine besondere Form des Zweizylindermotors. Die Gaszufuhr wird über einen Drehgriff am Lenker geregelt.

    Die Fahrzeuge besitzen zwei Bremsen: die über einen Handhebel zu betätigende Vorderradbremse und die mit dem Fuß zu aktivierende Hinterradbremse. Verwendet werden Trommelbremsen und Scheibenbremsen. Mit Motorrädern lassen sich Geschwindigkeiten von mehreren Hundert km/h erreichen.

    Einteilung

    Eine gängige Einteilung, die auch im Motorradsport verwendet wird, ist die nach Hubraum. Hauptklassen im Rennsport sind: 50, 80, 125, 250, 350, 500 und 750 Kubikzentimeter. Eine andere Einteilung erfolgt nach dem - dem Verwendungszweck entsprechenden - Aussehen, z.B. Chopper, Naked Bike, Straßenmaschine oder Enduro.

    Die Erfindung des Motorrads

    Das Motorrad kann als Fortentwicklung des Fahrrads verstanden werden. 1885 baute Gottlieb Daimler das erste Motorrad nach eigenen Entwürfen - allerdings nannte er es Reitwagen. 1894 kam das erste Motorrad in "Serienproduktion" auf den Markt: Hildebrand und Wolfmüller. Diese Maschine erreichte bis zu 40 km/h.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.