Jointventure
Aus WISSEN-digital.de
(englisch) auch: Gemeinschaftsunternehmen, Partnerschaftsunternehmen;
Zusammenschluss von Unternehmen auf Grund gegenseitig geschlossener Verträge, meist in verschiedenen Ländern und auf der Grundlage sich ergänzender Produktionsvoraussetzungen. Jointventures werden zur gemeinsamen Realisierung eines einmaligen Projektes oder längerfristiger Geschäfte gebildet. Dabei bleiben die beteiligten Unternehmen rechtlich selbstständig. Oft werden Gemeinschaftsunternehmen zwischen einheimischen Unternehmen und Unternehmen in Entwicklungsländern praktiziert. Produktionsfaktoren wie Kapital, Know-How, Arbeitskräfte und Rohstoffe können hier gut ergänzt werden. Jointventure sind meistens Kapitalgesellschaften, wobei keine der Vertragsparteien einseitig ihre Interessen verfolgt. Besonders im osteuropäischen Raum erfreuen sich Jointventures wachsender Beliebtheit.
Kalenderblatt - 7. Mai
1915 | Der britische Passagierdampfer "Lusitania" sinkt, nachdem er von einem deutschen U-Boot torpediert wurde. 1 198 Menschen ertrinken. |
1939 | Das faschistische Italien erklärt sich bereit, ein Militärbündnis mit Deutschland abzuschließen. |
1951 | Die UdSSR wird in das Internationale Olympische Komitee (IOC) aufgenommen. |
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