Gemeinde

    Aus WISSEN-digital.de

    1. unterste Stufe der öffentlichen kommunalen Verwaltung; eine dem Staat untergeordnete öffentliche Körperschaft zur Wahrung örtlicher Interessen; Recht auf Selbstverwaltung in öffentlichen Bereichen, die nicht höherer Gesetzgebung unterliegen. Gemeinden dürfen Steuern erheben und Verordnungen erlassen, z.B. die Straßenreinigung betreffend, sofern sie mit den Gesetzen des Landes und des Bundes in Einklang stehen.
    1. Kultusgemeinschaft von Gläubigen und die kleinste Verwaltungseinheit in der kirchlichen Selbstorganisation.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.