Verfassungsänderung

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    ausdrückliche Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes. Eine Verfassungsänderung bedarf einer Zweidrittelmehrheit des Bundesrates und Bundestages. Das Grundgesetz beinhaltet jedoch in der "Unabänderlichkeitsklausel" (Art. 79 Abs. 3 GG) das Verbot einer Änderung der Artikel 1 (Unantastbarkeit der Menschenwürde) und 20 (Demokratie, Bundesstaat, Sozialstaat). Außerdem sind die in den Artikeln 1 bis 20 formulierten Grundrechte "in ihrem Wesenskern" nicht veränderbar (unmittelbare Geltung der Grundrechte, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Widerstandsrecht). Zu den wichtigsten Verfassungsänderungen gehören: Einführung der Wehrpflicht, die Notstandsgesetze, Änderungen zur Deutschen Einheit, die Ergänzung durch den Europaartikel.

    Kalenderblatt - 7. September

    1918 Einer Bekanntmachung des Reichswirtschaftsamts zufolge muss sich die deutsche Bevölkerung darauf einstellen, aufgrund der Kriegssituation in den nächsten Monaten kaum frisches Obst auf den Märkten zu finden.
    1979 Neues geistliches Oberhaupt der anglikanischen Kirche ist Robert Runcie, vormals Bischof von St. Albans.
    1997 Bei den Ruder-Weltmeisterschaften in Aiguebelette (Frankreich) holen deutsche Ruderer vier Goldmedaillen, außerdem zwei Silber- und zwei Bronzemedaillen.