Rechtsprechende Gewalt
Aus WISSEN-digital.de
auch: Judikative (von lateinisch: iudicare, "Recht sprechen");
neben der vollziehenden Gewalt (Exekutive) und der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) nach dem Prinzip der Gewaltenteilung eine der drei Gewalten in demokratisch verfassten Staaten. Sie ist in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 20 des Grundgesetzes in Form einer vom Staat unabhängigen, nur an Gesetz und Recht gebundenen Gerichtsbarkeit organisiert, deren oberstes Organ das Bundesverfassungsgericht ist. Nachgeordnet sind die Bundes- und Landesgerichte (siehe Amts-, Land- und Oberlandesgericht) sowie alle übrigen Spezialgerichte. Nach den Prinzipien des Grundgesetzes haben die Gerichte Recht und Gesetz zu beachten und allgemeine Rechtsgrundsätze durch eigene Interpretation zu konkretisieren, um damit das Gesetzesrecht zu ergänzen.
Kalenderblatt - 12. Oktober
1492 | Der genuesische Entdecker Christoph Kolumbus erreicht nach monatelanger Seefahrt eine Insel vor der Küste Amerikas. |
1798 | Uraufführung des ersten Teils der Wallenstein-Trilogie von Friedrich Schiller in Weimar. |
1808 | Napoleon I. vollzieht mit dem Allianzvertrag zwischen Frankreich und Russland den ersten Schritt zum Aufbau eines Kontinentalblocks gegen England. |
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