Erbunwürdigkeit
Aus WISSEN-digital.de
Gemäß § 2339 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch werden Personen als erbunwürdig vom Erbe ausgeschlossen, die den Erblasser z.B. durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung dazu bestimmen oder ihn hindern, ein Testament zu errichten oder aufzuheben, die ein Testament fälschen oder unterschlagen oder den Erblasser töten oder den Versuch dazu unternehmen, oder den Erblasser in einen Zustand versetzt haben, infolgedessen er bis zu seinem Tode unfähig war, ein Testament zu errichten oder aufzuheben.
Kalenderblatt - 19. Mai
1536 | König Heinrich VIII. von England lässt seine Frau Anna Boleyn zum Tode verurteilen und hinrichten. |
1899 | Eröffnung der ersten Haager Friedenskonferenz, bei der kein bestimmter Krieg beendet, sondern Wege der friedlichen Konfliktbewältigung erörtert werden sollten. |
1949 | Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf. |
Magazin
- Barrierefreiheit im Eigenheim: Treppenlifte als Wegbereiter für Gesundheit und Autonomie
- Finanzielle Selbsthilfe: Kleinkredite effektiv nutzen
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit