Elektriker

    Aus WISSEN-digital.de

    Fachmann für Elektrik. Elektriker ist die oftmals ungenaue Bezeichnung für den Beruf des Elektroinstallateurs. Sein Aufgabenbereich umfasst Gebiete der elektrischen Energietechnik und der Informations- und Nachrichtentechnik (siehe unter Elektrotechnik).

    Von ihm auszuführende Tätigkeiten sind z.B. Aufbau, Ausbau und Anschließen von Schalt- und Verteilungsanlagen, Installation und Wartung von Beleuchtungsanlagen, Geräten und Maschinen. Sein berufliches Wissen muss von Kenntnissen über Schalt- und Verteileranlagen, Schutz-, Steuer- und Signaleinrichtungen bis zu Kabeln und den dazugehörigen Einrichtungen reichen.