Finanzgerichte

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    die für Berufungs- und Beschwerdeverfahren zuständigen Gerichte, die gegen die Entscheidung der Finanzämter, v.a. über Steuern und Abgaben, angerufen werden können; unabhängig von der Finanzverwaltung. Die Finanzgerichte sind in zwei Instanzen gegliedert:

    1. Finanzgerichte der Länder: bestehen jeweils aus einem Senat und drei Berufsrichtern.

    2. Bundesfinanzhof (BFH, § 2 Finanzgerichtsordnung) in München: Besteht aus fünf Senaten und in der Regel sieben Berufsrichtern. Vor dem BFH kann nur mit einer Rechtsvertretung (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) geklagt werden.

    Kalenderblatt - 3. Mai

    1951 Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft.
    1971 Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert.
    1993 Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab.