Finanzgerichte
Aus WISSEN-digital.de
die für Berufungs- und Beschwerdeverfahren zuständigen Gerichte, die gegen die Entscheidung der Finanzämter, v.a. über Steuern und Abgaben, angerufen werden können; unabhängig von der Finanzverwaltung. Die Finanzgerichte sind in zwei Instanzen gegliedert:
1. Finanzgerichte der Länder: bestehen jeweils aus einem Senat und drei Berufsrichtern.
2. Bundesfinanzhof (BFH, § 2 Finanzgerichtsordnung) in München: Besteht aus fünf Senaten und in der Regel sieben Berufsrichtern. Vor dem BFH kann nur mit einer Rechtsvertretung (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) geklagt werden.
Kalenderblatt - 3. Mai
1951 | Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft. |
1971 | Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert. |
1993 | Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab. |
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