Gericht

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    Institution zur Überwachung der Einhaltung der Gesetze (Rechtspflege), das der Bürger bei Verletzung seiner Rechte anrufen kann. Den Richtern der Gerichte wird durch die Verfassung Unabhängigkeit garantiert, um gerecht und neutral urteilen zu können und von keiner Seite wegen ihrer Urteile Nachteile befürchten zu müssen. Sie können nicht entlassen oder gegen ihren Willen versetzt werden. Gebunden sind sie nur an Gesetz und Verfassung. Sie sind die Organe, die Recht sprechen, also festlegen, wie sich in einem bestimmten Fall die Rechtslage darstellt.

    Notwendig ist jedes Gericht mit mindestens einem Richter besetzt. Neben den Berufsrichtern werden häufig auch ehrenamtliche Richter eingesetzt; wichtigstes Beispiel hierfür sind die Schöffen im Strafverfahren vor dem Amtsgericht (Schöffengericht), die als Beisitzer in der Hauptverhandlung mitwirken und die gleiche Stimmkraft wie der Berufsrichter besitzen.

    Die Gerichte sind grundsätzlich nach den Gerichtsbarkeiten eingeteilt, es gibt also ordentliche Gerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, etc. In den einzelnen Gerichtsbarkeiten stehen dem Bürger Gerichte verschiedener Rechtszüge (= Instanzen) zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes zur Verfügung. Der Rechtsstreit beginnt in der ersten Instanz und gelangt (wenn gesetzlich zugelassen) durch Rechtsmittel (z.B. Berufung) in die zweite und dann eventuell dritte Instanz vor einem übergeordneten Gericht.

    Ein Beispiel für diesen Instanzenzug ist etwa in der ordentlichen Gerichtsbarkeit: Amtsgericht - Landgericht - Oberlandesgericht - Bundesgerichtshof.

    Neben diesen staatlichen Gerichten gibt es auch noch private Gerichte, so genannte Schiedsgerichte, die im schiedsrichterlichen Verfahren (in der Zivilprozessordnung in den §§ 1025ff. geregelt) entscheiden. Besetzt ist das Schiedsgericht regelmäßig mit einem oder drei Schiedsrichtern, der Vorsitzende wird als Obmann bezeichnet. Schiedsgerichte können nur für eine einmalige Angelegenheit (Gelegenheitsschiedsgerichte) oder dauernd für bestimmte Arten von Rechtsstreitigkeiten (in der Regel von Wirtschaftsverbänden; institutionelle Schiedsgerichte) gebildet werden.

    Grundsätzlich muss sich die Partei vor Gericht nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (Parteiprozess), kann dies aber selbstverständlich freiwillig tun. Anders verhält es sich im so genannten Anwaltsprozess, in dem Anwaltszwang besteht. Dieser liegt im Zivilprozess nach § 78 ZPO vor bei Streitigkeiten, die vor dem Landgericht oder vor einem Gericht des höheren Rechtszuges verhandelt werden, bei verschiedenen Familiensachen, weiterhin vor dem Landes- und Bundesarbeitsgericht (Ausnahme für Verbandsvertreter nach § 11 Abs. 2 ArbGG), vor dem Bundessozial- und dem Bundesverwaltungsgericht (hier aber auch Vertretung durch andere Personengruppen möglich). Im Strafprozess ist dem Angeklagten in Verfahren, in denen die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt nötig ist (z.B. Verfahren vor dem Amtsgericht, die Verbrechen zum Gegenstand haben oder Verfahren vor dem Land- oder Oberlandesgericht), ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger zu bestellen (in der Regel ist kein Antrag des Angeklagten notwendig).

    Kalenderblatt - 16. April

    1922 Das Deutsche Reich und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken schließen in Rapallo am Rande der Weltwirtschaftskonferenz von Genua einen Freundschaftsvertrag, den so genannten Rapallo-Vertrag.
    1925 Im Grab der vor über 45 Jahren verstorbenen Bernadette wird deren Leichnam unverwest aufgefunden. Das Grab wurde anlässlich ihrer Seligsprechung geöffnet. Sie hatte als Kind mehrere Marienerscheinungen.
    1945 Hitler verlangt die Verteidigung der Ostfront bis zum letzten Tropfen Blut.