Zubehör
Aus WISSEN-digital.de
bewegliche Sachen, die - ohne die Hauptsache oder deren Bestandteil zu sein - dazu bestimmt sind, dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen und außerdem zu der Hauptsache in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen. Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf. Wird die Sache im Verkehr nicht als Zubehör angesehen, so ist sie nicht Zubehör; ebenfalls nicht, wenn eine Sache vorübergehend für den wirtschaftlichen Zweck einer anderen benutzt wird (vgl. § 97 Bürgerliches Gesetzbuch).
Kalenderblatt - 11. Mai
1926 | Im Rennen um die erste Überfliegung des Nordpols ist das Team Amundsen, Ellsworth und Nobile den Amerikanern Byrd und Bennett um genau 48 Stunden unterlegen. |
1949 | Israel wird in die Vereinten Nationen (UNO) aufgenommen. |
1949 | Die Sowjets beenden die Berliner Blockade. Um Mitternacht gehen die Schlagbäume wieder hoch. |
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