Volkseigener Betrieb

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: VEB;

    in der ehemaligen DDR Bezeichnung für die entschädigungslos verstaatlichten oder vom Staat neu errichteten Unternehmen der Industrie, des Handels und der Landwirtschaft; bildeten die vorherrschende Wirtschaftsform. Ihre Gewinne waren an die Staatskasse abzuführen. Ihre Stellung im ökonomischen System (insbesondere die zentrale Verwaltung) war häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen und Wirtschaftsreformen.

    Man unterschied: Volkseigene Industrie (VEI), Volkseigene Güter (VEG), Verkehrbetriebe, Maschinen- und Traktorenstationen (MTS) für die Landwirtschaft, Erfassungs- und Ankaufbetriebe (VEAB), die Staatliche Handelsorganisation (HO) und die Deutschen Handelszentralen (DHZ).

    Nach der Wiedervereinigung wurden die Volkseigenen Betriebe durch die Treuhand privatisiert.

    Kalenderblatt - 3. Mai

    1951 Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft.
    1971 Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert.
    1993 Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab.