Stammeinlage
Aus WISSEN-digital.de
die Einlagen der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die zusammen das Stammkapital ergeben. Die Stammeinlage muss pro Gesellschafter mindestens 500 DM betragen, das Stammkapital muss bei Unternehmensgründung mindestens 50 000 betragen, von denen wiederum 25 000 DM eingezahlt sein müssen (der Rest kann erst später eingezahlt werden). Zweck dieser Vorschrift ist sicherzustellen, dass ein Unternehmen bei Gründung ein angemessenes eigenes Finanzpolster besitzt, damit im Konkursfall nicht gleich die Gläubiger geschädigt sind.
Kalenderblatt - 5. Mai
1912 | Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet. |
1930 | Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten. |
1936 | Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird. |
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