Sachbeschädigung

    Aus WISSEN-digital.de

    das vorsätzliche Beschädigen oder Zerstören einer fremden Sache. Eine Sache ist beschädigt, wenn die Substanz nicht unerheblich verletzt wurde; sie ist zerstört, wenn sie ihrer Substanz nach vernichtet oder so wesentlich beschädigt wurde, dass sie für ihren Zweck völlig unbrauchbar wird. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch der Sachbeschädigung ist ebenfalls strafbar. Vergleiche § 303 Strafgesetzbuch.

    Kalenderblatt - 3. Mai

    1951 Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft.
    1971 Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert.
    1993 Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab.