Petersberger Abkommen
Aus WISSEN-digital.de
am 22. November 1949 im Hotel Petersberg bei Königswinter geschlossenes Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Hohen Kommissaren der drei westlichen Besatzungsmächte. Es regelte unter anderem die Wiederaufnahme von Handels- und Konsularbeziehungen der Bundesrepublik Deutschland mit den westlichen Ländern, ihre Beteiligung an internationalen Organisationen sowie die Genehmigung des Marshallplans. Das Petersberger Abkommen war der erste Schritt zur Revision des Besatzungsstatuts.
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