Order (Börse)

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    Als Order wird der Auftrag zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapieres über die Börse bezeichnet. In der Praxis wird deshalb oft auch von der Wertpapierorder gesprochen. Die Erteilung einer Order kann sich auf alle an Börsen handelbaren Finanzinstrumente – zum Beispiel Aktien, Anleihen, Optionsscheine oder Zertifikate – beziehen.

    Eine gültige erteilte Order setzt sich aus bestimmten Informationen zusammen. Grundlegende Information der Order ist die Angabe der Art und der Menge des zu kaufenden bzw. zu verkaufenden Wertpapiers. Dabei ist meist die Angabe dessen Wertpapierkennnummer (WKN bzw. ISIN) notwendig. Hinzu kommt die gewünschte Order-Aktion (Kauf oder Verkauf). Weiterhin ist der Order-Typ anzugeben. Als Market-Order wird der gewünschte Auftrag zu dem zum Handelszeitpunkt gültigen Preis ausgeführt. Alternativ dazu kann eine Limit-Order platziert werden. Diese ermöglicht einen Höchst- bzw. Mindestpreis für die gewünschte Transaktion. Nicht zuletzt gehört der gewünschte Handelsplatz zu den im Rahmen einer Wertpapierorder erforderlichen Angaben. Optional besteht die Möglichkeit einer Laufzeitfestlegung für den gewünschten Auftrag.

    Kalenderblatt - 3. Mai

    1951 Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft.
    1971 Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert.
    1993 Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab.