Notwehrexzess
Aus WISSEN-digital.de
unverhältnismäßige Reaktion in einer Notwehrsituation. Sie ist strafbar, wenn gezieltes Handeln nachweisbar ist.
Wenn der Täter bei bestehender Notwehrlage aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken das zur Verteidigung erforderliche Maß überschreitet (vgl. § 33 Strafgesetzbuch), liegt ein intensiver Notwehrexzess vor.
Verteidigt sich der Täter, obwohl der Angriff noch nicht oder nicht mehr gegenwärtig stattfindet, liegt ein extensiver Notwehrexzess vor. Hier ist streitig, ob der § 33 StGB anwendbar ist.
Kalenderblatt - 9. Mai
1976 | Die RAF-Terroristin Ulrike Meinhof wird in ihrer Zelle in Stuttgart-Stammheim tot aufgefunden. Meinhof beging während des Prozesses gegen sie und andere Mitglieder der Gruppe Selbstmord. Andreas Baader, der wie sie an der Gründung der Baader-Meinhof-Gruppe mitwirkte, nimmt sich im Oktober 1977 im selben Gefängnis das Leben. |
1993 | In Paraguay geht bei den ersten demokratischen Wahlen seit der Gründung des Staats die Colorado-Partei als Sieger hervor. Juan Carlos Wasmosy Monti wird neuer Staats- und Regierungschef. |
1994 | Nelson Mandela, seit 1991 Vorsitzender des ANC, wird zum ersten schwarzen Staatsoberhaupt und Regierungschef Südafrikas gewählt. Die Amtszeit des Friedensnobelpreisträgers dauert bis 1999 an. |
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