Koalition

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch "Zusammenwachsen")

    1. Zusammenschluss einzelner Personen(gruppen) oder von Staaten zum Erreichen gemeinsamer Ziele.
    2. Bezeichnung für enge Zusammenarbeit von zwei oder mehreren Parlamentsfraktionen zum Zwecke der Bildung oder Unterstützung der Regierung in parlamentarischen Regierungssystemen; Koalitionen sind notwendig, wenn eine Fraktion allein nicht über die absolute Mehrheit verfügt und keine Minderheitsregierung bilden will.
    3. arbeitsrechtliche Bezeichnung für den Zusammenschluss von Arbeitnehmern (auch von Arbeitgebern) zur Durchsetzung ihrer Forderungen (Koalitionsfreiheit).
    4. Allianz der europäischen Mächte (Ancien Régime) im Kampf gegen das sich in der Revolution befindende Frankreich und später gegen das napoleonische Frankreich (Koalitionskriege).

    Kalenderblatt - 3. Mai

    1951 Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft.
    1971 Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert.
    1993 Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab.