Kennung
Aus WISSEN-digital.de
Unter Kennung versteht man ein individuelles, charakteristisches Signal, das die Identifikation von einzelnen Signalgebern (z.B. Leuchtfeuer, Funkfeuer, Sender) einer Gruppe baugleicher Modelle ermöglicht.
Kennungen werden beispielsweise angewandt in der Luft- und Schifffahrt, beim Leitstrahl eines Flughafens, der bei jedem Flughafen andere Impulse von sich gibt, beim Sprechfunk zur Stationsangabe, bei Textanschlüssen die Telexnummer sowie die abgekürzte Namensform.
Der Adressteil "computer-name" einer E-Mail-Adresse der Form "login-name@computer-name.domänen-name" bezeichnet den eigentlichen Mail-Server und wird durch ein @-Zeichen vom Adressteil "login-name" des Benutzers getrennt. Dieses ist die Kennung, unter der ein Internetnutzer den Zugang erhält, z.B. kann die Kennung dabei einfach aus seinem Namen bestehen.
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
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