Kaufvertrag

    Aus WISSEN-digital.de

    (§ 433 Bürgerliches Gesetzbuch) rechtlicher Vertrag, durch den sich der Verkäufer zur Übergabe einer Sache und der Verschaffung des Eigentums und der Käufer zur Zahlung eines Kaufpreises sowie zur Annahme des Kaufgegenstandes verpflichtet; der Übergabe der Sache oder der Abtretung von Rechten muss eine Einigung der beiden Vertragspartner über die Eigentumsübertragung vorangehen. Der Kaufvertrag ist formfrei. Ausnahme z.B. bei Grundstückskaufvertrag, Erbschaftskauf und Vermögensübernahme.

    Bei Schlechtleistung (Sach- oder Rechtsmangel, §§ 434, 435 BGB) kann der Käufer nach § 437 BGB entweder Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Die Mängelansprüche verjähren unter den Voraussetzungen des § 438 BGB.

    Kalenderblatt - 18. Mai

    1804 Napoleon I. Bonaparte macht Frankreich zum Kaisertum und wird zum "Kaiser der Franzosen" gekrönt.
    1848 Die Deutsche Nationalversammlung tritt in der Frankfurter Paulskirche zusammen.
    1959 Der Regisseur François Truffaut begründet mit seinem Film "Sie küssten und sie schlugen ihn" eine neue Stilrichtung des Französischen Films mit. Die Filme der Nouvelle Vague zeichnen sich durch ihren existenzialistischen Charakter und die Betonung von Augenblickserlebnissen aus.