Huldigung

    Aus WISSEN-digital.de

    (mittellateinisch: homagium, daher französisch: hommage)

    1. Begriff aus dem mittelalterlichen Lehensrecht (siehe Lehenswesen). Der Empfänger eines Lehens schwört seinem Lehensherrn, "treu, hold und gegenwärtig" zu sein, worauf er in einer Zeremonie das Lehen verliehen bekommt (die so genannte Investitur).
    1. von 1) abgeleitet der Treueeid der Untertanen im Staatsrecht. Im mittelalterlichen Deutschland ließ der König meist nur die höheren Klassen Treue schwören. Im 19. Jh. wurde diese Form durch die Vereidigung der Volksvertreter, der Beamten und Soldaten abgelöst.
    1. im übertragenen Sinne: das ehrerbietige Bejubeln und Beklatschen.

    Kalenderblatt - 19. Mai

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    1949 Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf.