Gewerbe
Aus WISSEN-digital.de
juristische Bezeichnung für jede berufsmäßig ausgeübte, auf Erwerb ausgerichtete, selbstständige Tätigkeit, die nicht in der Landwirtschaft angesiedelt ist. Dazu zählen Dienstleistungen (aber nicht die öffentlichen Dienste) und Tätigkeiten in Industrie und Handwerk sowie die Heimarbeit. Im Allgemeinen versteht man darunter handwerkliche und industrielle Betriebe zur Be- oder Verarbeitung von Rohstoffen (Gegenteil von Handel), die nichtlandwirtschaftliche Güter produzieren. Oft wird der Begriff Gewerbe für Kleinbetriebe als Gegensatz zur Industrie gebraucht, man spricht vom mittelständischen Gewerbe.
Kalenderblatt - 11. Mai
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1949 | Die Sowjets beenden die Berliner Blockade. Um Mitternacht gehen die Schlagbäume wieder hoch. |
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