Gesellschafter

    Aus WISSEN-digital.de

    Bezeichnung für eine Person, die Anteile an einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft besitzt. Anteile erhält man, indem man eine Einlage bei der Gesellschaft einzahlt. Die Pflichten und Rechte des Gesellschafters sind von der Gesellschaftsform abhängig. Bei Personengesellschaften haftet der Gesellschafter mit der Einlage und seinem gesamten Privatvermögen, bei Kapitalgesellschaften ist diese Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft). Der Gesellschafter hat Mitspracherecht bei der Unternehmensführung und ein Anrecht auf Gewinnbeteiligung. Bei Aktiengesellschaften sind die Anteilseigner Aktionäre, ihre Rechte und Pflichten sind aber im Gegensatz zum Gesellschafter sehr stark eingeschränkt; auch ist die Übertragbarkeit der Anteile bei Gesellschaftern sehr gering. Gesellschaftsanteile sind meist nur vor dem Notar übertragbar, während sie bei Aktionären sehr hoch sind; Aktien können anonym an der Börse gehandelt werden.

    Kalenderblatt - 18. April

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