Freiheitsberaubung

    Aus WISSEN-digital.de

    Wer vorsätzlich und widerrechtlich einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise des Gebrauchs der persönlichen Freiheit beraubt, begeht eine strafbare Handlung (gemäß § 239 Strafgesetzbuch). Freiheitsberaubung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Nach § 239 Strafgesetzbuch Absatz 3 wird mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft, wer das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder durch die Tat eine schwere Gesundheitsbeschädigung beim Opfer hervorgerufen wurde. Tritt der Tod des der Freiheit Beraubten während oder durch die Tat ein, so wird der Täter mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

    Kalenderblatt - 17. Mai

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