Finanzwirtschaft
Aus WISSEN-digital.de
Maßnahmen des Staates und sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z.B. Sozialversicherungen) zur Beschaffung, Verwaltung und Verwendung öffentlicher Gelder; anders als bei Privatunternehmen bilden die erwarteten Ausgaben den Ausgangspunkt der öffentlichen Finanzwirtschaft, die sich dann die notwendigen Einnahmen verschafft. Zweck der Finanzwirtschaft ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Bedarfsdeckung. Einnahmequellen sind Abgaben (Steuern, Gebühren etc.), Einkünfte aus öffentlichen Unternehmungen und Schuldaufnahmen des Staates (Staatsanleihen).
Kalenderblatt - 3. Mai
1951 | Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft. |
1971 | Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert. |
1993 | Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab. |
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