Erbverbrüderung
Aus WISSEN-digital.de
Vertrag zweier (oder mehrerer) hochadeliger oder regierender Familien, durch den sie sich im Falle des Aussterbens gegenseitig zu Erben einsetzen, um zu verhindern, dass ihre Güter bzw. Länder als erledigte Lehen eingezogen werden; auch die Lehenshoheit öfter durch Erbverbrüderung abgelöst.
Wichtig die brandenburgischen Erbverbrüderungen mit Pommern, Liegnitz (1537), Jägerndorf (1596) und Neuenburg (1666).
Kalenderblatt - 3. Mai
1951 | Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft. |
1971 | Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert. |
1993 | Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab. |
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