Disziplinarverfahren
Aus WISSEN-digital.de
Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren zur Anwendung des Disziplinarrechts; besteht aus einem Vorermittlungsverfahren und einem förmlichen Disziplinarverfahren. Liegt der Verdacht eines möglichen Dienstvergehens vor, veranlasst der Dienstvorgesetzte die Vorermittlungen, die zur Aufklärung des Sachverhalts führen sollen. Nach Abschluss dieser Ermittlungen folgt entweder die Einstellung des Disziplinarverfahrens, der Erlass einer Disziplinarmaßnahme oder die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens. Das Disziplinarverfahrensrecht ist dem Strafverfahren ähnlich.
Kalenderblatt - 3. Mai
1951 | Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft. |
1971 | Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert. |
1993 | Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab. |
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