Deutsche Bundesbank
Aus WISSEN-digital.de
Zentralnotenbank der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main (seit 1957). Wichtigstes Organ ist seit der Umstrukturierung (1.5.2002) ein Vorstandsgremium aus acht Mitgliedern, das an die Stelle des vorherigen Zentralbankrats getreten ist. Im Gegensatz zum obsolet gewordenen Zentralbankrat ist das Vorstandsgremium nicht mehr föderal, d.h. unter Beteiligung der Präsidenten der Landeszentralbanken, aufgebaut. Interessenvetreter der bundesdeutschen Geldpolitik ist nur noch der Präsident der Bundesbank, der den einzigen deutschen Sitz im Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) innehat.
Die Bundesbank ist eine Notenbank und damit für die Ausgabe und das regelmäßige Ersetzen alter Zahlungsmittel (Münzen und Geldscheine) zuständig. Als "Bank der Banken" sichert sie über deren Guthaben (Mindestreserven) bei der Bundesbank die Zahlungsfähigkeit aller Kreditinstitute in Deutschland. Außerdem unterstützt die Bundesbank die Kreditaufnahme von Bund und Ländern am Kapitalmarkt, führt Konten für die öffentlichen Haushalte und ist somit die "Hausbank" des Bundes und der Länder. Als Verwalterin der Währungsreserven ist sie zuständig für die Guthaben der Bundesrepublik bei Banken im Ausland sowie für die Goldbestände Deutschlands und für die Forderungen gegenüber dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der EZB. Die Bundesbank führt als nationale Zentralbank die gemeinsame Geldpolitik des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) in Deutschland durch.
Die Deutsche Bundesbank ist nur im Einklang ihrer Rolle als Mitglied des ESZB zur Durchführung der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung verpflichtet; sie ist gegenüber Organen oder Einrichtungen der Europäischen Union (EU), Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen nicht weisungsgebunden.
Die ehemals wichtigste Aufgabe der Deutschen Bundesbank - die Sicherung der deutschen Währung - ist mit der Einführung des Euro an die EZB übergegangen. Dafür wurden die Kompetenzen der Bundesbank im Rahmen der Banken- bzw. Allfinanzaufsicht erweitert.
Geschichte
Die Bundesbank trat 1957 an die Stelle der Bank deutscher Länder. Die bis dahin selbstständigen Landeszentralbanken wurden Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank. Seit 1999 ist die Deutsche Bundesbank integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. 2001 wurde im Rahmen einer Umstrukturierung der föderal aufgebaute Zentralbankrat durch ein Vorstandsgremium ersetzt.
Kalenderblatt - 8. Mai
1918 | Der Friede von Bukarest tritt durch den Friedensvertrag zwischen den Mittelmächten und Rumänien in Kraft. |
1949 | Der Parlamentarische Rat verabschiedet das Grundgesetz. |
1950 | Die alliierte Hohe Kommission verkündet das "Gesetz zur Verhinderung einer deutschen Wiederaufrüstung", das fünf Jahre später wieder aufgehoben wird. |
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