Bundesregierung
Aus WISSEN-digital.de
in der Bundesrepublik Deutschland oberstes Exekutivgremium (Träger der vollziehenden Gewalt). Die Bundesregierung besteht nach Artikel 62 des Grundgesetzes aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern, die zusammen das Kabinett bilden. Der Bundeskanzler wird durch den Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt. Als Regierungschef schlägt er dem Bundespräsidenten die Minister vor, der sie dann bei Amtsantritt auf die Verfassung vereidigt.
In ihrem Funktionsbereich, also der gesamten regierenden und verwaltenden Staatstätigkeit, unterliegt die Bundesregierung der Kontrolle durch das Parlament, die in den unterschiedlichsten Formen erfolgt.
Eine Absetzung der Bundesregierung ist durch ein konstruktives Misstrauensvotum des Bundestags möglich; dabei muss der Bundestag einen Nachfolger für den Bundeskanzler zur Wahl stellen.
Kalenderblatt - 27. April
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1972 | Der Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Willy Brandt scheitert. |