Bundesminister

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    Mitglied der Bundesregierung; wird auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen (Artikel 666 des Grundgesetzes). Ein Bundesminister leitet nach den Richtlinien des Bundeskanzlers seinen ihm aufgetragenen Geschäftsbereich selbstständig. Das Amt eines Bundesministers endet stets mit dem des Bundeskanzlers, z.B. bei Zusammentritt eines neuen Bundestages, ferner durch Entlassung oder Rücktritt.

    Kalenderblatt - 17. März

    1810 Uraufführung des Schauspiels "Das Käthchen von Heilbronn" von Heinrich von Kleist.
    1939 Der englische Premierminister Chamberlain verkündet nach dem Einmarsch Hitlers in die "Resttschechei" das Ende der Appeasement-Politik.
    1948 In Brüssel unterzeichnen die Außenminister Belgiens, Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande und Großbritanniens einen Verteidigungspakt.