Bundesminister
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Mitglied der Bundesregierung; wird auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen (Artikel 666 des Grundgesetzes). Ein Bundesminister leitet nach den Richtlinien des Bundeskanzlers seinen ihm aufgetragenen Geschäftsbereich selbstständig. Das Amt eines Bundesministers endet stets mit dem des Bundeskanzlers, z.B. bei Zusammentritt eines neuen Bundestages, ferner durch Entlassung oder Rücktritt.
Kalenderblatt - 17. März
1810 | Uraufführung des Schauspiels "Das Käthchen von Heilbronn" von Heinrich von Kleist. |
1939 | Der englische Premierminister Chamberlain verkündet nach dem Einmarsch Hitlers in die "Resttschechei" das Ende der Appeasement-Politik. |
1948 | In Brüssel unterzeichnen die Außenminister Belgiens, Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande und Großbritanniens einen Verteidigungspakt. |
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