Misstrauensvotum
Aus WISSEN-digital.de
in parlamentarischen Regierungssystemen festgelegte Regelung, durch die in besonderer Abstimmung dem Regierungschef, einzelnen Ministern oder der Gesamtregierung das Vertrauen entzogen werden kann.
In der Bundesrepublik Deutschland ist durch das Grundgesetz (Artikel 67) nur das konstruktive Misstrauensvotum zulässig, bei dem dem regierenden Bundeskanzler nur bei gleichzeitigem Vorschlag eines Nachfolgers das Misstrauen ausgesprochen werden darf. Beim so genannten destruktiven Misstrauensvotum kommt es nicht gleichzeitig zur Wahl eines Nachfolgers.
Kalenderblatt - 19. April
1521 | Kaiser Karl V. verhängt über Martin Luther die Reichsacht. |
1941 | Bertolt Brechts "Mutter Courage" wird im Schauspielhaus Zürich uraufgeführt. Die von Helene Weigel verkörperte Protagonistin verliert im Dreißigjährigen Krieg alle ihre Kinder. Brecht will mit seinem Stück die Verzahnung von Kapitalismus und Krieg zeigen. |
1977 | Zum Entsetzen seiner Fans wechselt Franz Beckenbauer in den amerikanischen Fußballverein Cosmos. Der Dreijahresvertrag ist auf ca. sieben Millionen DM festgesetzt. |