Gesundheitspolitik

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    Durch Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 19. Januar 1991 wurde das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingerichtet. Damit sind alle wesentlichen Bereiche des Bundesgesundheitswesen in einem Ministerium konzentriert - von der Ausbildung in den Gesundheitsberufen über das Arzneimittel- und Apothekenwesen, Gentechnik, Gesundheitsvorsorge, Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, Aids und Sucht, Lebensmittelrecht und Veterinärmedizin bis hin zur Finanzierung und Steuerung des Gesundheitswesens über die Krankenversicherung und deren Vertragspartner. Mit dem Organisationserlass vom 22. Oktober 2002 wurde das Bundesministerium für Gesundheit in das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung umgewandelt.