Bundesministerium für Gesundheit

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    Abk.: BMG;

    oberste Bundesbehörde, deren Zuständigkeitsbereich die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität des Gesundheitswesens sowie der Erhalt der Leistungsfähigkeit der Kranken- und Pflegeversicherung ist. Das BMGS ist ein so genanntes "Bonn-Ministerium". Es hat seinen Sitz in Bonn und verfügt in Berlin über einen weiteren Dienstsitz.

    Zu den Tätigkeitsbereichen zählen die Organisation der Pflege- und Krankenversicherung, die Überwachung der Forschungen der Bio- und Humangenetik, die Gesundheitsberichterstattung, die Drogen- und Suchtberatung sowie die Schaffung des gesetzlichen Rahmens für die Herstellung und Zulassung neuer Arzneimittel. Außerdem ist sie für die Sozialversicherung, die Rentenversicherung, die Kriegsopferversorgung, das Entschädigungsrecht, Versorgungsmedizin, Prävention, Rehabilitation, die Behindertenpolitik und die Sozialhilfe zuständig.

    Im Oktober 2002 wurde dem Ministerium auch die Aufgabe der sozialen Sicherung übertragen und es wurde in "Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung" umbenannt. 2005 wurde dieser Aufgabenbereich wieder an das Arbeitsministerium zurückgegeben (seitdem wieder "Bundesministerium für Gesundheit").

    Unter der Dienst- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit arbeiten fünf Institute: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln, Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information (Köln), Paul-Ehrlich-Institut (Langen), Robert-Koch-Institut (Berlin).

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.