Verkehr

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    Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Personen-, Güter- und Nachrichtenverkehr. Durch technische und organisatorische Möglichkeiten und Einrichtungen (Verkehrsmittel, Verkehrswege) werden unter Nutzung von Energie dabei räumliche Distanzen überwunden. Wichtigste Träger des Verkehrs sind die Schifffahrt, die Luftfahrt, der Kraftfahrzeuge und die Eisenbahnen. Der Nachrichtenverkehr kann auf Grund der modernen technischen Entwicklungen neben dem traditionellen Postwesen auf spezielle Einrichtungen und Informationsübermittlungsverfahren zurückgreifen. Hier ist vor allem die Telekommunikation zu nennen, die auf vielfältige Weise genutzt werden kann.

    Der Verkehr ist die Grundlage für die Wirtschaft. Er ermöglicht z.B. einen Austausch von Gütern und Dienstleistungen und die Arbeitsteilung. Niedrige Transportkosten sind Voraussetzung für eine Ausdifferenzierung und Spezialisierung der Wirtschaft sowie für die Verbindung der Märkte auf nationaler und internationaler Ebene (Globalisierung). Die moderne Wirtschaft fordert auch vom Arbeitnehmer zunehmende Mobilität, die die Verkehrssysteme ermöglichen müssen. Der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Verkehrs steht die durch ihn verursachte Umweltverschmutzung und der Verbrauch von begrenzten Energieressourcen (z.B. Erdöl) gegenüber. Die Entwicklung und Nutzung von umweltverträglichen Transportmöglichkeiten ist daher von großer Bedeutung.

    Voraussetzung für ein funktionierendes Verkehrswesen ist eine gute Infrastruktur. Diese zu gewährleisten ist eine Aufgabe der Verkehrspolitik. Die Verkehrsgeografie stellt der Verkehrspolitik wichtige Daten für die Planung von Verkehrswegen zur Verfügung. Für den reibungslosen Ablauf des Verkehrs sollen die Verkehrsregeln sorgen, an die sich die Verkehrsteilnehmer zu halten haben. Die Verkehrsregeln müssen insbesondere die Verkehrssicherheit berücksichtigen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.