Sozialisierung

    Aus WISSEN-digital.de

    Überführung/Vergesellschaftung/Verstaatlichung von Wirtschaftsgütern, Produktionsmitteln sowie von Grund und Boden in Gemeineigentum; starke Einschränkung der Verfügungsmacht des Eigentümers zugunsten öffentlicher Zwecke. Der Artikel 15 des Grundgesetzes soll die Sozialisierung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln durch einfache Gesetzgebung regeln.