Römisches Recht

    Aus WISSEN-digital.de

    Das römische Recht ist hervorgegangen aus den Erfordernissen des vielgestaltigen, an Neuerungen auf allen Gebieten des Lebens reichen Römischen Imperiums.

    Erste Ansätze gab es schon im Zwölftafelgesetz, gefördert von den Rechtsgelehrten. Unter Hadrian wurde das römische Recht seiner ursprünglichen Starrheit entledigt durch abwägende Anpassung an den Einzelfall; unter Kaiser Justinian wurde es unter dem Einfluss auch christlicher Rechtsideen im Corpus Iuris Civilis zusammengefasst.

    Es bestand über den Zusammenbruch des römischen Weltreiches hinaus vorwiegend in Italien fort, vermischte sich teilweise mit dem langobardischen Recht und wurde durch die Kirche, deren Verwaltung und Organisation z.T. ebenfalls auf ihm beruhten, weiterentwickelt. Von den lombardischen Städten wurde es zur Grundlage ihres eigenen Landes- und Städterechtes (ius civile) gemacht.

    Von der Universität Bologna wurde es wissenschaftlich bearbeitet und durch die Glossatoren der Zeit angepasst und auch in Deutschland verbreitet.

    In der Renaissance gab es eine Neubelebung; das römische Recht setzte sich mehr und mehr (auf deutsche Verhältnisse durch Rechtsgelehrte abgestimmt) gegen die verschiedenen uneinheitlichen, durch die Reichsgewalt wenig geförderten deutschen Rechtsbücher (Sachsenspiegel, Schwabenspiegel, altdeutsche öffentliche Gerichtshandlung und Laienrichtertum) durch ("Rezeption"), wurde in Deutschland teilweise erst um 1900 durch das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ersetzt.