Mediengestalter/Mediengestalterin Bild und Ton

    Aus WISSEN-digital.de

    Wichtige Tätigkeiten eines/einer Mediengestalters/Mediengestalterin Bild und Ton sind das Sichten und Prüfen von Bild- und Tonaufzeichnungen sowie die Beschaffung von Bild- und Tonmaterial aus Archiven. Das Herstellen von Tonaufnahmen, das Bearbeiten, das Mischen und Schneiden von Sprach- und Musikaufnahmen sind ebenso erforderlich. Die Bild- und Tonaufnahmen werden gemeinsam mit Kameraleuten (Kameramann, Kameraassistent) aufgenommen. Die Bearbeitung der Aufzeichnungen erfolgt am Schnittplatz im Bild- und Tonstudio.

    Für die Ausübung dieses in einer dreijährigen Ausbildung erlernbaren Berufs sind hohe technische und gestalterische Fähigkeiten erforderlich.