Kartell

    Aus WISSEN-digital.de

    (französisch)

    freier Verband rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger Unternehmen des gleichen Berufszweigs zur Beeinflussung des Marktes und Beschränkung des Wettbewerbs. Kartelle sind in Deutschland nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB § 1) grundsätzlich verboten. Zusätzlich greifen die Richtlinien des EU-Wettbewerbsrechts. Es gibt verschiedene Kartellformen, einige können auf Antrag beim Kartellamt genehmigt werden, wie z.B. Genehmigungskartelle, Anmeldungskartelle (z.B. Normungskartell) und Strukturkrisenkartelle. Man unterscheidet:

    1. Preiskartell: Preise, die in der Regel höher als der Wettbewerbspreis sind, werden abgesprochen.

    2. Submissionskartell: Bei öffentlichen Ausschreibungen wird vorher abgesprochen, welches Unternehmen den niedrigsten Preis anbietet und damit den Auftrag bekommt. Dadurch kann der Staat nicht den Anbieter mit dem tatsächlich besten Preis-Leistungs-Verhältnis auswählen und zahlt mehr (oft in Milliardenhöhe) als bei Wettbewerb.

    3. Konditionenkartell: Geschäfts- und Lieferungsbedingungen werden abgesprochen

    4. Quoten/Gebietskartell: Der Markt wird entweder geografisch oder prozentual unter den Teilnehmern aufgeteilt.

    5. Syndikat: die straffste Organisationsform des Kartells.

    Kartelle werden meist durch so genannte Außenseiter oder Ausreißer geknackt, die die Absprachen unterlaufen und damit Profit machen. Bei dem Öl-Kartell der OPEC-Länder waren z.B. Förderländer in der Nordsee (Norwegen) Außenseiter, die die Macht der OPEC stark dezimierten.