Kadenz (Musikwissenschaft)

    Aus WISSEN-digital.de

    (von lateinisch: cadere, "fallend")

    1. Schlussformel im (mehrstimmigen) musikalischen Satz. Der Begriff Kadenz wird seit dem 16. Jh. von Musiktheoretikern verwendet. In der Kadenz werden verschiedene (mittelalterliche) melodische (auch zwei- und dreistimmige) Schlussfiguren (Klauseln) zu einer harmonischen Aufeinanderfolge von zwei Klängen, die zwingend schließenden Charakter aufweisen. Diesen Eindruck verstärken die dissonanten Vorhaltsituationen (Quartvorhalt, seit dem 17. Jh. auch Quartsextakkord) auf dem vorletzten Klang zusätzlich. Kadenzen können über einem Quintfall ("authentischer" Schluss) und über einem Quartfall ("plagaler" Schluss) der tiefsten Stimme aufgebaut sein. Die Bezeichnungen "authentisch" und "plagal" fanden fälschlicherweise in Anlehnung an die Bezeichnung von Kirchentonarten Eingang in die Terminologie. Kadenzen waren auf Grund ihrer Floskelhaftigkeit bevorzugter Ort für aus dem stegreif hinzugefügte Verzierungen.
    2. Akkordfolge, die die Tonart eines Musikstückes definiert; dabei wird zwischen verschiedenen Kadenzen unterschieden: Eine Kadenz, die auf der Tonika (1. Stufe) schließt, heißt Ganzschluss, auf der Dominante (5. Stufe) Halbschluss, eine Kadenz, die auf einer anderen Stufe endet, heißt Trugschluss. Eine Kadenz, die außer Tonika, Dominante und Subdominante noch andere Akkorde enthält, nennt man erweiterte Kadenz. Die Standardformel einer Kadenz lautet: T-S-D-T.
    3. innerhalb des Instrumentalkonzerts der virtuos improvisierte Teil des Soloinstruments, in dem der Interpret unter Verwendung der Thematik des Satzes Gelegenheit zum Alleinspiel hat. Die schriftliche Fixierung von Kadenzen setzte mit C.P.E. Bach sowie bei den Klavierkonzerten von W.A. Mozart ein.

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