Innere Angelegenheiten
Aus WISSEN-digital.de
alle innerstaatlichen Angelegenheiten, die nicht im Zusammenhang mit dem internationalen Beziehungsgefüge stehen. Das Recht zur autonomen Regelung der inneren Angelegenheiten gehört zum Grundsatz der Souveränität eines Staates. Selbst bei Verletzungen überstaatlich geltenden Rechts (z.B. Menschenrechte) ist der Eingriff in die inneren Angelegenheiten einer Nation in der Staatengemeinschaft höchst umstritten; das hierzu geltende Völkerrecht wird allerdings immer wieder durch Resolutionen der UN zu einzelnen Krisengebieten aufgeweicht. Mittlerweile kann man de facto nicht mehr von einem Bruch des Völkerrechts sprechen, wenn die Gemeinschaft der Staaten eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates beschließt, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
Magazin
- Barrierefreiheit im Eigenheim: Treppenlifte als Wegbereiter für Gesundheit und Autonomie
- Finanzielle Selbsthilfe: Kleinkredite effektiv nutzen
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit