Fehlgeburt

    Aus WISSEN-digital.de

    (Abort, Abortus)

    Definition

    Der Begriff Fehlgeburt bezeichnet die Geburt eines nicht lebensfähigen Kindes vor Ablauf der 28. Schwangerschaftswoche.

    Einteilung

    Man unterscheidet:

    a) die unvollständige Fehlgeburt (Abortus incompletus). Dies ist die häufigste Art der Fehlgeburt, wobei die Frucht und Teile des Mutterkuchens unter mehr oder minder starken Blutungen und wehenartigen Schmerzen ausgestoßen werden. Eine ärztliche Behandlung, fachgerechte Ausschabung der Gebärmutterhöhle (Abrasio), ist unbedingt erforderlich, andernfalls sind in der Regel durch Keimbesiedlung langwierige Gebärmutterkatarre und Eileiterentzündungen die Folge;

    b) die vollständige Fehlgeburt (Abortus completus). Dabei wird die Frucht mit dem Mutterkuchen und den Eihäuten insgesamt ausgestoßen. Diese Art der Fehlgeburt wird häufig übersehen, da sie meist sehr frühzeitig erfolgt und dann für eine verspätete, starke und gelegentlich schmerzhafte Menstruationsblutung gehalten wird;

    c) die fortschreitende Fehlgeburt (Abortus progrediens). Hierbei kommt es zu einer selten stillbaren Blutung bei geöffnetem Muttermund. Die fortschreitende Fehlgeburt führt gewöhnlich zu einer unvollständigen Fehlgeburt;

    d) die drohende Fehlgeburt (Abortus imminens). Sie zeigt sich in einer schwächeren bis mittelstarken Blutung ohne Gewebsabgang bei geschlossenem Muttermund, häufig zur Zeit der fälligen Menstruation. Gelegentlich treten ziehende Unterleibsschmerzen auf. Strenge Bettruhe, Verabreichung von Hormonen und krampflösenden Medikamenten sind hierbei angezeigt.

    3. Ursachen

    Die Ursache der Fehlgeburt liegt meist im Zusammentreffen mehrerer Umstände. Im Vordergrund dürften Fehlbildungen des Fruchtanlage, der Eihäute und des Mutterkuchens sowie eine fehlerhafte Einnistung des befruchteten Eies stehen. Weitere Ursachen sind krankhafte Veränderungen der Gebärmutter (Verlagerung, Missbildung, Myome), schlecht verheilte Geburtsverletzungen am Muttermund und Störungen in der Eierstocktätigkeit durch Fehlen von ausreichenden Gelbkörperhormonen.

    Schwere Allgemeinerkrankungen der Mutter, Nieren- und Herzleiden, schwere Infektionskrankheiten, aber auch ein unfall- oder seelisch bedingter schwerer Schock können eine Fehlgeburt auslösen.

    wiederholte Fehlgeburt und künstliche Fehlgeburt

    Zuletzt sei noch auf zwei besondere Arten der Fehlgeburt hingewiesen:

    a) die sich oft wiederholende Fehlgeburt (habitueller Abort), die durch eine verminderte Funktionstätigkeit der Eierstöcke in den ersten vier bis fünf Schwangerschaftsmonaten, eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Mutter und Kind oder durch einen gestörten Verschlussmechanismus der Gebärmutter bedingt sein kann;

    b) die künstlich herbeigeführte Fehlgeburt (Abortus artificialis), worunter man die aus rechtlich anerkannten Gründen durchgeführte Schwangerschaftsunterbrechung (Interruptio graviditatis) versteht (siehe Abtreibung).