Erfindung

    Aus WISSEN-digital.de

    1. im Rahmen des Patent- und Gebrauchsmusterrechts neue, kreative Lösung eines technischen Problems. Juristisch gesehen gehört das Recht an der Erfindung dem Arbeitgeber, wenn die Erfindung des Angestellten innerhalb des vertraglichen Tätigkeitsbereiches liegt und ihrer Natur nach in den Geschäftszweig des Unternehmers fällt. Ist die Erfindung durch mehrere Personen entstanden, so erwerben sie das Recht an der Erfindung gemeinsam (§ 6 Patentgesetz). Wurde eine Sache von mehreren Personen unabhängig voneinander erfunden, so gilt das Prinzip der Priorität. Siehe auch Patent,
    1. im weiteren Sinn schöpferische Idee, die zu einem Werk oder einer Sache gestaltet wird.

    Kalenderblatt - 19. Mai

    1536 König Heinrich VIII. von England lässt seine Frau Anna Boleyn zum Tode verurteilen und hinrichten.
    1899 Eröffnung der ersten Haager Friedenskonferenz, bei der kein bestimmter Krieg beendet, sondern Wege der friedlichen Konfliktbewältigung erörtert werden sollten.
    1949 Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf.