Bankgeschäft

    Aus WISSEN-digital.de

    Sammelbegriff für sämtliche finanzielle Aktionen und Transaktionen der Geldinstitute, insbesondere für die Aktivitäten auf den Geld- und Wertpapiermärkten. Bankgeschäfte sind durch das Kreditwesengesetz geregelt. Sie können zwischen Banken oder Kreditinstituten (Interbankgeschäft), oder von Bank zu Kunden (Kundengeschäft) stattfinden. Man unterscheidet Aktiv und Passivgeschäft. Bei Aktivgeschäften tritt die Bank als Geldgeber auf, sie gewährt z.B. Kredite oder Darlehen. Bei Passivgeschäften nimmt sie Geld auf, was sich auf der Passivseite der Bankbilanz niederschlägt. Beratung, Vermittlung oder die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs nennt man Dienstleistungsgeschäfte.

    Kalenderblatt - 19. April

    1521 Kaiser Karl V. verhängt über Martin Luther die Reichsacht.
    1941 Bertolt Brechts "Mutter Courage" wird im Schauspielhaus Zürich uraufgeführt. Die von Helene Weigel verkörperte Protagonistin verliert im Dreißigjährigen Krieg alle ihre Kinder. Brecht will mit seinem Stück die Verzahnung von Kapitalismus und Krieg zeigen.
    1977 Zum Entsetzen seiner Fans wechselt Franz Beckenbauer in den amerikanischen Fußballverein Cosmos. Der Dreijahresvertrag ist auf ca. sieben Millionen DM festgesetzt.