Bankgeschäft

    Aus WISSEN-digital.de

    Sammelbegriff für sämtliche finanzielle Aktionen und Transaktionen der Geldinstitute, insbesondere für die Aktivitäten auf den Geld- und Wertpapiermärkten. Bankgeschäfte sind durch das Kreditwesengesetz geregelt. Sie können zwischen Banken oder Kreditinstituten (Interbankgeschäft), oder von Bank zu Kunden (Kundengeschäft) stattfinden. Man unterscheidet Aktiv und Passivgeschäft. Bei Aktivgeschäften tritt die Bank als Geldgeber auf, sie gewährt z.B. Kredite oder Darlehen. Bei Passivgeschäften nimmt sie Geld auf, was sich auf der Passivseite der Bankbilanz niederschlägt. Beratung, Vermittlung oder die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs nennt man Dienstleistungsgeschäfte.

    Kalenderblatt - 27. Juli

    1794 Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine.
    1894 Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss.
    1955 Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird.