Börsengesetz
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: BörsG;
Gesetz aus dem Jahr 1896, das die grundlegenden Bestimmungen über Zulassung von Wertpapieren, die Organisation der Börse, das Maklerwesen und Kursfeststellungen beinhaltet. Wurde mehrmals überarbeitet und geändert, z.B. 1989, um die Einführung des Terminhandels (deutsche Terminbörse) zu gewährleisten.
Neben diesem allgemeinen Gesetz gibt es an den verschiedenen Börsen noch so genannte Insider-Regeln wie Satzungen oder freiwillige Vereinbarungen.
Kalenderblatt - 13. Januar
1782 | Das Sturm-und-Drang-Schauspiel "Die Räuber" wird als erstes Stück von Friedrich Schiller in Mannheim uraufgeführt. |
1911 | Uraufführung von Gerhart Hauptmanns Tragikomödie "Die Ratten". |
1935 | Im Saarland findet eine Abstimmung statt, deren Ergebnis das Saarland wieder deutsch werden lässt. |
Magazin
- Wellness-Öle und ihre Wirkung: Von Lavendel bis Kamille
- Modern und genau: Diese Vorteile bietet ein Zeiterfassungssystem
- Brandschutzfenster und -türen: Sicherheit trifft modernes Design
- Recht auf Bildung: So nutzen Arbeitnehmer:innen ihre Weiterbildungschancen optimal
- Verpflegung am Flughafen: Was kommt auf Reisende zu?