Börsengesetz
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: BörsG;
Gesetz aus dem Jahr 1896, das die grundlegenden Bestimmungen über Zulassung von Wertpapieren, die Organisation der Börse, das Maklerwesen und Kursfeststellungen beinhaltet. Wurde mehrmals überarbeitet und geändert, z.B. 1989, um die Einführung des Terminhandels (deutsche Terminbörse) zu gewährleisten.
Neben diesem allgemeinen Gesetz gibt es an den verschiedenen Börsen noch so genannte Insider-Regeln wie Satzungen oder freiwillige Vereinbarungen.
Kalenderblatt - 8. Mai
1918 | Der Friede von Bukarest tritt durch den Friedensvertrag zwischen den Mittelmächten und Rumänien in Kraft. |
1949 | Der Parlamentarische Rat verabschiedet das Grundgesetz. |
1950 | Die alliierte Hohe Kommission verkündet das "Gesetz zur Verhinderung einer deutschen Wiederaufrüstung", das fünf Jahre später wieder aufgehoben wird. |
Magazin
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