Makler (Wirtschaft)
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nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ein Händler, der gegen Entgelt zwischen zwei Parteien einen Vertrag, ein Geschäft vermittelt. Man unterscheidet zwischen Zivilmaklern, die Geschäfte des täglichen Lebens vermitteln, und Handelsmaklern, die bei Börsengeschäften (im Wertpapierhandel) tätig werden. Das Vermitteln von Grundstücken und Räumen bedarf der besonderen Genehmigung. Die Immobilienmakler zählen zu den Zivilmaklern.
Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |