Arbeitsmarkt

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    Teilmarkt einer Volkswirtschaft (Geldmarkt, Gütermarkt). Hier bieten die PrivathaushalteArbeit an, die Unternehmen fragen sie nach. Der Preis für die Arbeit sind Löhne und Gehälter, deren Höhe sich aus dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage ergibt. Bei einem großen Arbeitsangebot oder sehr geringer Nachfrage sinken die Löhne und Gehälter, umgekehrt bei wenigen Arbeitskräften bei einer relativ hohen Nachfrage steigen sie. Der Gleichgewichtspunkt ist wie beim Gütermarkt dort, wo sich Angebots- und Nachfragekurve treffen und beide gleich groß sind; dann herrscht Vollbeschäftigung. In der Praxis unterscheidet man den organisierten Arbeitsmarkt, der in Deutschland von Gewerkschaften und Sozialstaat geprägt ist und statistisch erfasst wird, vom freien oder nichtorganisierten Arbeitsmarkt, zu dem alle selbstständigen Erwerbstätigen gehören.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.