Zahlungsbilanz
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In der Zahlungsbilanz eines Landes werden alle wirtschaftlichen Transaktionen abgebucht, die zwischen in- und ausländischen Wirtschaftssubjekten innerhalb einer Wirtschaftsperiode stattfinden.
Je nach ökonomischem Charakter der Transaktion wird sie verschiedenen Subbilanzen zugeordnet:
1. Leistungsbilanz: Diese ist gegliedert in:
a) Handelsbilanz: Hier werden alle wertmäßigen Importe und Exporte von Waren, also materiellen Gütern, gegenübergestellt;
b) Dienstleistungsbilanz: Analog zur Handelsbilanz werden hier Dienstleistungsexporte und Dienstleistungsimporte gegenübergestellt;
c) Übertragungsbilanz: Hier werden unentgeltlich getätigte Transfers erfasst, z.B. Entwicklungshilfezahlungen, Geldsendungen von Gastarbeitern in ihr Heimatland;
2. Kapitalverkehrsbilanz: Diese erfasst alle Veränderungen von Forderungen und Verbindlichkeiten und enthält:
a) Kapitalimport und Kapitalexport, also Direktinvestitionen sowie Wertpapierkauf;
b) Devisenbilanz: Hier werden Veränderungen bei den Devisenbeständen der zentralen Devisenbank erfasst.
Punkt 1. und 2. ergeben zusammen den Devisenbilanzsaldo, welcher positiv oder negativ sein kann, sich aber langfristig zu Null ausgleicht. Statistische Erfassungsschwierigkeiten und Ungenauigkeiten werden im Restposten (errors and omissions) ausgeglichen.
Kalenderblatt - 19. März
1921 | Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag. |
1953 | Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt. |
1956 | Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden. |