Partita

    Aus WISSEN-digital.de

    (italienisch)

    Mit Partita wird im 17. und 18. Jh. eine Instrumentalkomposition bezeichnet, die typische Tanzsätze wie Allemande, Courante, Sarabande oder Gigue aneinander reiht. Dabei ist eine klare Trennung zwischen Partita und Suite nicht möglich. Neben den genannten, fast immer anzutreffenden Sätzen kann der Partita ein freies Vortragsstück vorausgehen; bei J.S. Bach, der einige der bedeutendsten Partiten schuf (Sonaten und Partiten für Violinensolo, BWV 1001-1006), oft ein Präludium, eine Tokkata, Fantasia (Fantasie) oder eine Präambel. Wie viele und welche weiteren Tanzsätze die Partita enthält, ist von Werk zu Werk unterschiedlich, häufig sind jedoch Menuett, Gavotte, Bourrée und Air anzutreffen.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.