Bedingung (Recht)
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch: conditio)
Die Bedingung ist eine Bestimmung, die einer Willenserklärung hinzugefügt wird. Dadurch ist das Wirksamwerden eines Rechtsgeschäfts abhängig von einem zukünftigem ungewissen Ereignis.
Man unterscheidet zwischen aufschiebender und auflösender Bedingung. Nach § 158 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch handelt es sich um eine aufschiebende Bedingung, wenn die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung mit dem Eintritt der Bestimmung erfolgt. Nach Absatz 2 handelt es sich um eine auflösende Bedingung, wenn mit dem Eintritt der Bedingung die Wirkung des Rechtsgeschäfts endet. Zu diesem Zeitpunkt tritt der frühere Rechtszustand wieder ein.
Ist für die Wirkung eines Rechtsgeschäfts ein Anfangs- und ein Endtermin bestimmt worden, so finden gemäß § 163 Bürgerliches Gesetzbuch für den ersten Fall die Vorschriften über die aufschiebende, im letzten Fall die Vorschriften über die auflösende Bedingung entsprechend Anwendung.
Kalenderblatt - 3. Mai
1951 | Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft. |
1971 | Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert. |
1993 | Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab. |
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