Öffentlichkeit

    Aus WISSEN-digital.de

    1. das öffentliche Leben; die Gesellschaft und die gesellschaftlichen Vorgänge unter Ausklammerung der Privatsphäre der Individuen, soweit diese nicht von Interesse für die Gesellschaft ist; die Öffentlichkeit wird unter anderem durch die "öffentliche Meinung" repräsentiert.
    1. in § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes definiertes Prinzip, dass Gerichtsverhandlungen in der Regel nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden dürfen; dagegen stehen nur Bestimmungen höherwertigen Rechts, wie z.B. der Schutz der Prozessbeteiligten (Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit); Schutz der Menschenwürde (Ausschluss der Öffentlichkeit z.B. bei Verhandlungen in Familien- und Kindschaftssachen); trotz des Prinzips der Öffentlichkeit ist in Deutschland die direkte mediale Übertragung von Verhandlungen via Rundfunk und Fernsehen nicht gestattet.

    Kalenderblatt - 3. Mai

    1951 Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft.
    1971 Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert.
    1993 Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab.