Zulassungsbeschränkungen

    Aus WISSEN-digital.de

    Durch die Erweiterung der Olympischen Spiele um neue Sportarten und Expansion auch im Betreuungs- und Trainerbereich, wuchs die Teilnehmerzahl derart an, dass Zulassungsbeschränkungen notwendig wurden.

    Grundsätzlich dürfen, um die Universalität der olympischen Bewegung zu wahren, alle NOKs mit einem Minimum von sechs Sportlern und zwei Funktionären teilnehmen. Das IOC führte für Atlanta 1996 auch Qualifikationen ein (siehe unter "Qualifikation" bei den einzelnen Sportarten), die in engen Abstimmungen mit den Internationalen Fachverbänden durchgeführt werden.

    Diesen NOKs bis zum Minimum von sechs Sportlern erlaubt das IOC die Teilnahme an folgenden Sportarten: Leichtathletik, Badminton, Radsport, Fechten, Judo, Ringen, Schwimmen, Tischtennis, Tennis, Schießen, Bogenschießen, Segeln und Gewichtheben, wenn die Sportler ein zufrieden stellendes Leistungsniveau aufweisen können.

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